Seit 2017 gibt es nun schon die neue Friedhofssatzung. In der Satzung ist es jetzt möglich, fast alle Grabstätten zu verlängern und auch den Rückbau der Grabstätte mit zu erwerben. Lt. Satzung haben alle Grabstätten die Entsorgung seit Mitte 2017 bei einer Bestattung mit berechnet bekommen. Natürlich ist das auch als Einzelposition für jede Grabstätte, die vorher Beerdigt wurde, nachbuchbar. Auf Grund der neuen Gestaltung vom Friedhof und der angepassten Satzung sind auch Reservierungen im Voraus möglich. Wer Fragen zum Thema Friedhof hat, kann sich gerne bei mir in der Sprechstunde melden. Die Umsetzung der mittlerweile 5 Jahre alten Satzung zur neuen Friedhofsordnung wird noch 20 Jahre dauern. Friedhof ist ein sehr langsames Thema.